Rechtsgrundlagen
Die folgenden Rechtsgrundlagen bilden den Rahmen der Prüfung. Ihre Anwendung auf den konkreten Privatwert-Fall bleibt stets einer dokumentierten Einzelfallprüfung vorbehalten.
- BFH, Beschluss vom 8. Oktober 2024 – VIII B 73/23
- Abgrenzung nachhaltiger Erfindertätigkeit von der Zufallserfindung; Bedeutung der technischen Verwertungsreife.
- BFH, Urteil vom 12. Juni 2019 – X R 20/17
- Einlage eines selbst geschaffenen immateriellen Wirtschaftsguts, Bewertung zum Teilwert und mögliche AfA.
- BMF/EStH: Immaterielle Wirtschaftsgüter
- Kein Aktivierungsverbot, wenn ein immaterielles Wirtschaftsgut in das Betriebsvermögen eingelegt wird.
- § 6 EStG – Bewertung von Einlagen
- Grundsätzlicher Teilwertansatz bei Einlagen sowie gesetzliche Bewertungsgrenzen und Ausnahmen.
- §§ 4, 18 und 19 ArbnErfG
- Abgrenzung von Dienst- und freien Erfindungen sowie Melde- und Anbietungspflichten.
Die Rechtsprechung bestätigt die einzelnen Rechtsgrundlagen. Ihre Anwendung auf den konkreten Privatwert-Fall bleibt stets einer dokumentierten Einzelfallprüfung vorbehalten.